Programm

17:00 Uhr - Einlass

19:00 Uhr - Beginn Programm mit Auftritt Big Band Chemnitz

20:00 Uhr - Auftritt Big Band Bundeswehr

22:30 Uhr - Ende der Veranstaltung

Verkehrseinschränkungen und Sperrungen

Straßensperrungen:

Folgende Straßenbereiche werden temporär vollständig gesperrt:

  • Richard-Tauber-Straße (vollständige Sperrung am 15.05.2025 von ca. 12:00 Uhr bis 23:00 Uhr)
  • Karl-Liebknecht-Straße Stumpf zur Oper (vollständige Sperrung ab 14.05.2025, 9:00 Uhr bis zum 16.05.2025, 20:00 Uhr)

Parkverbote und eingeschränkte Parkmöglichkeiten:

  • Sperrung der Parkplätze entlang der Richard-Tauber-Straße und Stumpf an der Oper an der Karl-Liebknecht-Straße bereits ab Mittwoch, dem 14.05.2025, ab 09:00 Uhr bis zum Freitag, den 16.05.2025 bis 20:00 Uhr.
  • Sperrung der Parkplätze am Opernhaus (Ecke Karl-Liebknecht-Straße/Färberstraße) ab Mittwoch, dem 14.05.2025, ab 09:00 Uhr bis zum Freitag, den 16.05.2025 bis 20:00 Uhr.
  • Sperrung der Taxiparkplätze am Opernhaus an der Seite Königseingang ab Mittwoch, dem 14.05.2025, von 09:00 Uhr bis zum Freitag, den 16.05.2025, 20:00 Uhr.

Zufahrten und Zugänglichkeit

Die Zufahrt für den betriebseigenen Parkplatz der Oper sowie für Behinderten- und Taxistellplätze, die sich nicht im Parkverbot befinden, ist über die Mühlenstraße gewährleistet.

Die Durchfahrt der Unterführung am Theater ist ebenfalls nicht möglich. 

Bitte beachten Sie diese Einschränkungen bereits am Vortag, um Abschleppmaßnahmen vorzubeugen.

ÖPNV und Anreise

Es wird dringend empfohlen, auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen. Die Linien des Bus- und Straßenbahnverkehrs sowie die Schienenverbindungen über den Hauptbahnhof sind von den Sperrungen nicht direkt betroffen und stehen Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.

Parkhäuser

Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Anreise und des Parkens stehen folgende Parkmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld zur Verfügung:

  • Tiefgarage – Theaterplatz (nutzbar für Hotelgäste und Personal Chemnitzer Hof, Dauerparker und Gäste der Oper) 
  • Parkhaus Galerie Roter Turm 
  • Parkhaus Rathaus Passagen
  • Parkhaus am Hauptbahnhof 
  • Parkhaus Galeria Kaufhof APCOA 

Besucherhausordnung

§ 1 Geltungsbereich

Diese Besucherhausordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände des Benefizkonzerts auf dem Theaterplatz Chemnitz, einschließlich sämtlicher Wege, Flächen und Zugänge. Sie ist verbindlich für alle Besucher, Mitarbeiter, Dienstleister und Partner der Veranstaltung.

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt jeder Besucher diese Hausordnung als verbindlich an.

§ 2 Zweck der Hausordnung

Die Hausordnung dient der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und eines störungsfreien Ablaufs der Veranstaltung.

§ 3 Hausrecht

(1) Der Veranstalter besitzt das alleinige Hausrecht. Während der Veranstaltung wird dieses Recht durch den Veranstalter sowie die beauftragten Sicherheits- und Ordnungsdienste ausgeübt.

(2) Besucher und Mitwirkende haben den Anordnungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals jederzeit Folge zu leisten.

§ 4 Zutritt und Aufenthalt

(1) Der Veranstalter behält sich vor, durch beauftragtes Personal Kontrollen durchzuführen. Taschen dürfen maximal die Größe von DIN A4 (21 x 29,7 cm) haben.

(2) Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nicht getsattet. Glasflaschen und jegliche weiteren Behältnisse aus Glas sind verboten.

(3) Besuchern, die 

  • offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, 
  • gefährliche oder verbotene Gegenstände (bspw. unter §5) mitführen, 
  • sich Anweisungen von Veranstalterpersonal, Sicherheitsdiensten oder Sicherheitsbehörden widersetzen,
  • die Besucherhausordnung nicht einhalten,
  • politisch engagierte oder verfassungswidrige Botschaften verbreiten oder darstellen oder
  • deren Verhalten eine Gefahr für die Veranstaltung darstellt 

kann der Zutritt verweigert werden.

(4) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Veranstaltungsgelände nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten. Der Erziehungsberechtigte ist für die Beaufsichtigung verantwortlich. Das Jugendschutzgesetz ist einzuhalten.

§ 5 Verbotene Gegenstände

Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden:

  • Waffen jeglicher Art
  • Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse eingesetzt werden könnten
  • Glasflaschen, Glasbehälter und Hartverpackungen
  • Pyrotechnische Artikel, Feuerwerkskörper oder feuergefährliche Substanzen
  • Drogen und illegale Substanzen
  • Elektrisch oder mechanisch betriebene Lärminstrumente (Megafone, Gasdruckfanfaren etc.)
  • Laserpointer
  • Sperrige Gegenstände wie Leitern, jegliche Art von Sitzmöglichkeiten (Hocker, Campingstuhl usw.), Stühle, Fahnen- und Transparentstangen
  • Regenschirme mit Metallspitzen

§ 6 Allgemeines Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

(1) Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder belästigt wird.

(2) Den Anweisungen der Einsatz- und Sicherheitskräfte ist stets Folge zu leisten.

(3) Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

(4) Das Mitführen von Fahrrädern und E-Rollern innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist nicht gestattet.

(5) Tiere sind, auch zum Schutz der Tiere, nicht mitzuführen. 

(6) Die Treppe beim Zugang auf der Straße der Nationen ist stets freizuhalten und keinesfalls als Sitzmöglichkeit zu nutzen.

§ 7 Unerwünschtes Verhalten

Es ist ausdrücklich untersagt…

  • Die Veranstaltung zu stören oder Bühnenbereiche ohne Aufforderung zu betreten.
  • Gebäude, Anlagen, Fassaden, Mauern, Bäume, Masten und Absperrungen zu besteigen.
  • Technische Veranstaltungsaufbauten zu betätigen.
  • Gegenstände zu werfen oder Flüssigkeiten zu verschütten.
  • Feuer zu machen oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden.
  • Außerhalb der dafür vorgesehenen Toilettenanlagen die Notdurft zu verrichten oder das Gelände durch Abfälle oder andere Gegenstände zu verunreinigen.
  • Politische oder weltanschauliche Aktionen wie Demonstrationen, Flugblattverteilungen oder Unterschriftensammlungen ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters durchzuführen.
  • Unangemeldet Waren oder Werbematerial zu verteilen.

§ 8 Bild- und Tonaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht. Besucher erklären sich mit Betreten des Geländes damit einverstanden, dass sie möglicherweise auf diesen Aufnahmen abgebildet werden und diese durch den Veranstalter zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.

§ 9 Haftung

(1) Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.

(2) Schäden oder Unfälle sind unverzüglich dem Sicherheitspersonal oder dem Veranstalter zu melden.

§ 10 Folgen von Zuwiderhandlungen

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung behält sich der Veranstalter vor:

  • Personen vom Veranstaltungsgelände zu verweisen,
  • ein Hausverbot zu erteilen,
  • bei schwerwiegenden Vorfällen Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten.

Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzforderungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 11 Hinweise zu Gesundheit und Sicherheit

Aufgrund des Einsatzes von Veranstaltungstechnik (Ton, Licht, etc.) kann es, besonders in Bühnenbereichen, bspw. zu einer erhöhten Lautstärke und Blendung von Scheinwerfern o. Ä. kommen. Der Veranstalter empfiehlt dafür, geeignete Schutzmaßnahmen vorzunehmen.

Zu beachten ist hierbei besonders der Schutz von Minderjährigen.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Hausordnung jederzeit anzupassen.

Veranstaltungsort und Kontakt

E-Mail: info@bigband-chemnitz.de

Adresse: Theaterplatz Chemnitz, 09111 Zentrum

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